Teilnahmebedingungen

Hintergrund

Teilnahmebedingungen

Radiogewinnspiele der Radio Wellenrausch GmbH (nachfolgend kurz „RWR GmbH“ genannt) richten sich nach den nachfolgenden Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen:

  1. Allgemeines
    1. Art der Gewinnspiele
      1. RWR GmbH bietet als Veranstalter Mitmach-Gewinnspiele in allen Medien mit dem Schwerpunkt Radio an. Die zur Lösung gestellten Fragen werden entweder offen formuliert oder durch ein Multiple Choice-Verfahren gestützt. Im Multiple Choice – Verfahren wird die Auswahl aus mehreren angebotenen Lösungen nach eigener Einschätzung oder Erfahrung oder die Einschätzung eines Sachverhaltes gefordert. Das Ergebnis der Überlegungen gibt der Mitspieler über die vorgesehenen Mitmachkanäle an. Dies kann je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels entweder über eine geografische Rufnummern zum Ortsnetztarif oder eine kostenpflichtige Mehrwertdiensterufnummer (vgl. Ziffer 1.2.) erfolgen oder soweit vorgesehen über eine kostenpflichtige Kurzwahlnummer per SMS oder per WhatsApp Nachricht sowie andere Social Media Kanäle.
      2. Bei einem Anruf (Regelfall) wird der Mitspieler auf einen Sprachcomputer eines von RWR GmbH beauftragten technischen Dienstleisters geleitet. Dort wird neben der Auflösung des Gewinnspiels auch sein Name und seine Telefonnummer abgefragt, um ihn im Gewinnfall telefonisch benachrichtigen sowie seine Identität bzw. die für die Übermittlung des möglichen Gewinns notwendigen Daten erfragen zu können. Alle Gewinner können jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten (Ziffer 7).
      3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel der RWR GmbH erfolgt je nach Art des jeweiligen Gewinnspiels mittels Telefon und/oder SMS ggf. auch über das Internet. Dies wird im Rahmen der jeweiligen Ausspielung bekannt gegeben. Per Telefon bzw. SMS ist die Teilnahme nur möglich, wenn der Anrufer seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet hat, es sei denn, bei dem jeweiligen Gewinnspiel wird eine Telefon- und/oder Kurzwahlnummer für eine Teilnahme aus einer oder mehreren anderen Nationen gesondert eingeblendet.
      4. Die Gewinnspiele der RWR GmbH werden in der Regel im Rahmen von Radiosendungen angeboten. Bei dieser Form der Programmgestaltung handelt es sich eigens für Gewinnspiele ausgestrahlte und diesbezüglich abgrenzbare Radio-Sendungen, welche die Länge von 3 Minuten nicht überschreiten. Diese Sendungen sind im Rahmen der Programmgestaltung regelmäßig als eigene Sendung für das Gewinnspiel gekennzeichnet. Nach Eröffnung der Gewinnspielfrage kann der Teilnehmer z.B. durch Anruf einer Mehrwertdiensterufnummer die Frage des Moderators beantworten. Wie lange die Teilnahme möglich ist, wird durch den Moderator bekannt gegeben.
      5. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen, da ein Gewinn ansonsten nicht übermittelt werden kann. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich. Unter den Teilnehmern mit richtiger Antwort wird – vorbehaltlich sonstiger Konformität mit den vorliegenden ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der RWR GmbH – der ausgelobte Preis verlost (siehe auch unten Ziffer 3.).
    2. Teilnahme per Telefon
      1. Jeder Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG oder aus dem Netz eines alternativen deutschen Festnetzbetreibers kostet EUR 0,50 sofern eine 0137-8/9 (sog. Massenverkehrsrufnummer) zur Anwendung kommt. Über die genaue Höhe kann der jeweilige Netzbetreiber und Service Provider Auskunft erteilen. Die Gebühren der Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkserviceprovider sind ferner im Amtsblatt der Bundesnetzagentur (Regulierungsbehörde) veröffentlicht. RWR GmbH nutzt in Deutschland Rufnummern aus der Rufnummerngasse 0137-8/9 (EUR 0,50 / Anruf aus dem Festnetz). Die Teilnahme aus dem Ausland ist nur möglich, soweit dies in der Sendung ausdrücklich angeboten wird.
      2. Soweit die Teilnahme auch in anderen Ländern als der Bundesrepublik Deutschland angeboten wird, erfahren die Teilnehmer die diesbezüglichen Teilnahmekosten (Kosten für die Mehrwertdiensterufnummer) durch die Erwähnungen in den Bewerbungen.
      3. Die Aufzeichnung der richtigen Antworten gem. Ziffer 1.1.1 – 1.1.4. erfolgt durch ein externes Telekommunikationsunternehmen. Ein Anruf gewährleistet weder, dass der Anrufer seine Antwort auf ein Band aufsprechen kann, noch dass der Anrufer seine Antwort unter Angabe von Namen, und Anschrift auf einem automatischen Anrufbeantworter hinterlassen kann. Bei der Gewinnermittlung können nur die Anrufe berücksichtigt werden, bei denen alle Angaben vollständig und deutlich zu verstehen sind. RWR GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass ein übermäßiges Telefonierverhalten im Rahmen der Inanspruchnahme von Telefongewinnspielen zu außergewöhnlich hohen Telefongebühren und damit zu hohen Kostenbelastungen des Anschlussinhabers führen kann. Bitte vermeiden Sie daher entsprechend hohe Kosten durch dauerhaftes Anwählen von Sonderrufnummern wie der 0137-8/9.
      4. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass jeder Anruf bei der 0137-8/9 Rufnummer Gebühren in genannter Höhe verursacht, soweit der Anrufer nicht ein Besetztzeichen erhält. Die RWR GmbH arbeitet ohne so genannten Vorzählfaktor. Daher können in der Regel sämtliche Anrufer ihre Lösung sowie ihre Adresse durch Aufsprechen hinterlassen. Sollte es vorkommen, dass sämtliche Telefonleitungen belegt sind, erfolgt keine Tariffierung, also keine Berechnung des Anrufs. Soweit die Angaben korrekt erfolgen und mehrere richtige Lösungen vorhanden sind, erfolgt die Auslosung des Gewinners nach dem Zufallsprinzip aus allen richtigen Antworten.
      5. Die Teilnehmer werden daher darauf hingewiesen, ihr Telefonierverhalten und die entstehenden Kosten regelmäßig zu überprüfen. Je nachdem welchen Netzbetreiber der Teilnehmer nutzt, besteht ggf. die Möglichkeit, 0137-8/9 Rufnummern erforderlichenfalls durch den jeweiligen Netzbetreiber sperren zu lassen.
      6. Der Teilnehmer kann den ausgelobten Preis gewinnen, wenn er die in der Sendung gestellte Multiple-Choice- oder Rätselfrage zutreffend beantwortet. Lösungen oder Lösungsversuche, die einen rechtswidrigen Inhalt haben, insbesondere solche die rassistisch, gewaltverherrlichend oder religiös verletzend sind, berechtigen zum Ausschluss des Teilnehmers. Sie berechtigten auch bei formaler Richtigkeit nicht zu einer Gewinnausschüttung.
      7. Soweit das Gewinnspiel eine Rätselfrage oder Multiple-Choice-Frage beinhaltet, wird das im Rahmen der jeweiligen Sendung erfragte Rätsel regelmäßig nach Beendigung des Spiels, spätestens aber im Rahmen einer gesonderten Auflösungssendung innerhalb des Gewinnspielzeitraumes nach Stellen der Frage auf dem gleichen Sendeplatz gelöst. Im letztgenannten Fall wird auf den genauen Zeitpunkt der Auflösung hingewiesen.
    3. Teilnahme mittels SMS
      1. Innerhalb Deutschlands ist die Teilnahme an Radiogewinnspielen auch per SMS möglich soweit dies im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels angezeigt oder angesagt wird. Bestimmt der Moderator nichts anderes, muss zur Teilnahme eine SMS mit Lösungsangabe an die eingeblendete Premium-SMS-Kurzwahl gesandt werden. Die Chancen auf eine Teilnahme entsprechen der Teilnahme mittels Telefon.
      2. Per SMS nimmt der Mitspieler teil, wenn er eine SMS mit seiner Antwort an die angegebene Kurzwahlnummer sendet und diese bestimmungsgemäß zugeht. Soweit die Angaben per SMS-Shortcode übermittelt werden, erfasst RWR GmbH die zur Gewinnermittlung erforderliche Rückrufnummer zur Gewinnbenachrichtigung. Der Gewinner wird unter der Mobilfunkrufnummer ebenfalls per SMS gebeten, eine Gewinnerhotline anzurufen, um seine Daten zur Gewinnübermittlung bekannt zu geben. Es können nur Mitspieler berücksichtigt werden, die keine Rufnummernunterdrückung eingeschaltet haben, da sonst keine Benachrichtigung eines möglichen Gewinns erfolgen kann.
      3. Die Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen, da ein Gewinn ansonsten nicht übermittelt werden kann. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Telefonnummer und Post-/Email-Adresse) ist der Teilnehmer verantwortlich.
      4. RWR GmbH verwendet in Deutschland die Premium-SMS-Kurzwahl xxxxx (EUR 0,50 / SMS von allen Mobilfunknetzen zzgl. eventueller netzspezifischer Zusatzkosten). Einzelheiten in Bezug auf die genauen Kosten aus den Mobilfunknetzen sind bei dem jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Mobilfunkserviceprovider zu erfragen.
      5. Es können nur solche SMS berücksichtigt werden, die über eine aktivierte Rufnummernerkennung verfügen, da sonst ein Rückruf nicht möglich ist. Für die Rechtzeitigkeit der SMS gilt der protokollierte Zeitpunkt des Eingangs bei dem durch die RWR GmbH beauftragten Telekommunikationsunternehmen.
    4. Teilnahme über das Internet
      1. Soweit diese Alternative angeboten wird, bestimmen sich die Teilnahmemöglichkeiten im Internet nach den auf der Internetseite der RWR GmbH veröffentlichten besonderen Teilnahmebedingungen. Ergänzend gelten die vorliegenden ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Soweit keine besonderen Teilnahmebedingungen auf den Internetseiten veröffentlicht werden, gelten ausschließlich die Regelungen dieser ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
  2. Ausschluss vom Gewinnspiel
    1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind aufgrund des Minderjährigenschutzes von der Teilnahme an den Gewinnspielen der RWR GmbH ausgeschlossen.
    2. Nimmt ein Minderjähriger entgegen dieser Vorschrift an einem Telefongewinnspiel der RWR GmbH teil, so ist der Anschlussinhaber dennoch zur Zahlung verpflichtet, soweit der Anrufer die unberechtigte oder ungewollte Inanspruchnahme der Mehrwertdiensterufnummer schuldhaft zu vertreten hat. Die Frage, ob der Anschlussinhaber die Verantwortung zur unberechtigten Nutzung eines Dritten trägt, richtet sich insoweit nach § 45i TKG. Eine Zurechnung des Anrufs scheidet nur aus, wenn der Anschlussinhaber die Nutzung weder fahrlässig noch vorsätzlich i.S.d. § 45i TKG zu vertreten hat.
    3. Tätige und ehemalige Mitarbeiter der RWR GmbH, Mitarbeiter der jeweils für die Sendungsherstellung verantwortlichen Produktionsfirmen, der Landesmedienanstalten sowie der beteiligten Provider, der beteiligten Partnerunternehmen sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die unwahre Angaben zu ihrer Person machen. Ferner behält sich RWR GmbH vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Chancengleichheit und Ausgewogenheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich erscheint. Dies gilt zum Beispiel für Teilnehmer, bei denen der Verdacht der Manipulation nicht auszuschließen ist. Insbesondere Anrufer, die mit computergestützten Wählprogrammen oder in anderer Form die Teilnahme oder die Gewinnmöglichkeiten manipulieren, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil gegenüber den Mitspielern zu verschaffen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Weiterhin sind von der Teilnahme ausgeschlossen: Mitarbeiter der Landesmedienanstalten; Mitarbeiter der für die RWR GmbH tätigen Gesellschaften, wie z.B. Produktionsfirmen oder Telefonprovider. Insbesondere können sich vorgenannte Personen im Rahmen einer Gewinnauslobung nicht auf § 657 BGB berufen.
    4. Eine Zuwiderhandlung gegen die vorliegenden Teilnahmebedingungen der RWR GmbH berechtigt zum Ausschluss von jeglichen weiteren Gewinnspielen der RWR GmbH.
  3. Durchführung und Abwicklung
    1. Haben bei einem Gewinnspiel mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich, es sei denn, Mehrfachgewinne sind ausdrücklich ausgelobt.
    2. Geldgewinne werden in der Regel innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels auf das Bankkonto des Gewinners überwiesen. Zu diesem Zwecke hat der Gewinner – auf Anforderung – seine Bankverbindung anzugeben. Die angegebene Bankverbindung kann zum Zwecke der Überweisung des Geldgewinns an das jeweilige Partnerunternehmen weitergeleitet werden, soweit der Gewinn nicht durch die RWR GmbH ausgezahlt oder vergeben wird (Ziffer 5). Soweit der Gewinn durch ein Partnerunternehmen vergeben wird, informiert die RWR GmbH den Gewinner über diesen Umstand. Es bleibt jedoch vorbehalten, den Geldgewinn per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse zu übersenden. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung von Sachgewinnen oder auf deren nachträgliche Änderung.
    3. Gewinne werden in keinem Fall bar ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn der Gewinn nicht mehr in der präsentierten Ausführung lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.). Der Gewinner erhält dann einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein in Höhe des Wertes des ursprünglichen Gewinns. Der Gutschein muss auf einmal eingelöst werden. Auch Gutscheine werden nicht bar ausgezahlt.
    4. Bei Sachgewinnen und Gewinngutscheinen wird der Gewinner von RWR GmbH oder dem Partnerunternehmen in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Alle Gewinner können mit ihrem Namen in abgekürzter Form im Internet auf den Seiten der RWR GmbH – www.radio-wellenrausch.de veröffentlicht werden. Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung einverstanden. RWR GmbH ist berechtigt, ein Partnerunternehmen des Gewinnspiels die Daten des Gewinners zu übermitteln, soweit dies zur Gewinnabwicklung erforderlich ist.
    5. Falls RWR GmbH nur die Email-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per Email benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht binnen zwei Wochen nach Versenden der Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner per Los ermittelt.
    6. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen erfolgen kann, die der Gewinner mindestens fahrlässig zu vertreten hat (z.B. Umzug ohne Nachsendeauftrag).
    7. Soweit der Gewinn in Form eines Sachpreises ausgelobt wurde, ist der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modells, Farbe o. ä. bestehen. Die RWR GmbH ist berechtigt, einen dem ausgelobten Gewinn gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auszuwählen.
    8. Sachpreise mit Ausnahme von Ziffer 3.10. werden direkt per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Ausstrahlung des Gewinnspiels im Radio. Diese Frist ist jedoch nicht bindend und kann von der RWR GmbH in angemessenem Umfang verlängert werden, soweit dies sachlich begründet ist. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle haben der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt ungeachtet der Versandkosten der Sitz der RWR GmbH.
    9. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich diese mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Eine Lieferung per Spedition wird dem Gewinner durch die RWR GmbH mitgeteilt. Die Anlieferung erfolgt montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner kann zusätzlich zu seiner Adresse eine Alternativadresse in seiner unmittelbaren Umgebung angeben (2 km Umkreis). Der Gewinner erklärt sich in diesem Fall damit einverstanden, dass bei seiner Abwesenheit der Gewinn an die Alternativadresse geliefert wird. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Alternativadresse eine zur Gegennahme des Gewinns bereite Person an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
    10. Gewinne in Form von PKW oder Motorräder bedürfen der Abholung durch den Gewinner. Die Überführung des PKW oder Motorrades hat der Gewinner in Absprache mit der RWR GmbH auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Ein Gewinn im Sinne des vorstehenden Satzes verfällt ohne Anspruch auf einen Ersatz, wenn der Gewinn nicht innerhalb der mit der RWR GmbH vereinbarten, angemessenen Frist abholt wird. Folgekosten für Versicherung, Kraftstoff, Reparaturen etc. sind nicht inbegriffen.
    11. Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem mit der RWR GmbH kooperierenden und beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
    12. Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Durchführung der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.
    13. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) hat der Gewinner, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde, selbst zu tragen. Gleiches gilt für sämtliche Kosten, welche während der Reise entstehen (Hoteltelefon etc.). Die Reise muss grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der ersten Gewinnmitteilung durchgeführt werden. Einvernehmliche Verlängerungen dieser Frist können zwischen dem Partnerunternehmen und dem Gewinner vereinbart werden. Ansonsten besteht nach Ablauf eines Jahres kein Anspruch mehr auf den Gewinn.
    14. Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz kann nicht abgetreten werden.
  4. Gewährleistung und Haftung
    1. RWR GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund eines telekommunikationstechnischen Fehlers bei Abwicklung des Gewinnspiels soweit dieser auf einen Fehler zurückzuführen ist, der durch ein anderes als das seitens RWR GmbH beauftragte Telekommunikationsunternehmen verschuldet wurde. Dies gilt insbesondere für technische Mängel wie Verzögerungen, Übermittlungsunterbrechungen, sonstige Netzstörungen des seitens RWR GmbH in Anspruch genommenen Telekommunikationsunternehmens, der technischen Einrichtungen oder verwendeten Software, bei Verlust oder Löschung von Daten, bei Virenbefall der verwendeten Soft- oder Hardware oder bei sonstigen Fehlern, welche bei der Teilnahme an dem betreffenden Gewinnspiel entstehen können.
    2. Die Haftung für Vermögensschäden aufgrund eines durch einen Fehler oder Ausfall des seitens der RWR GmbH in Anspruch genommenen Telekommunikationsunternehmens bestimmt sich nach § 70 TKG und ist auf die dort genannte Höhe von 12.500 Euro je Einzelfall und Teilnehmer begrenzt.
    3. Für sonstige Schäden haftet die RWR GmbH (deren Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen) wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt wurden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit – außer bei der Verletzung von Kardinalpflichten – wird der Höhe des Schadens auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Unberührt bleibt der Schadensersatz durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Schadensersatzansprüche aus Gründen der Produkthaftung.
    4. Sofern eine Unterbrechung, vorzeitige oder ungeplante Beendigung i.S.d. Ziffer 1.2.7. durch das widerrechtliche Verhalten eines Teilnehmers – insbesondere durch Verletzung der vorliegenden ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – verursacht wurde, kann RWR GmbH von dieser Person Ersatz des durch die Unterbrechung entstandenen Schadens verlangen.
    5. Offensichtliche Mängel eines Sachgewinns sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Gewinns bei RWR GmbH anzuzeigen. Entscheidend für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Mit Ablauf der Frist erlöschen Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel.
  5. Sachpreise von Partnerunternehmen
    1. Die seitens der RWR GmbH gegenüber Radiohörer angebotenen Gewinnspiele werden von RWR GmbH teilweise in Zusammenarbeit mit einem Partnerunternehmen durchgeführt. Dieser stellt in diesem Fall die im Rahmen der Gewinnspiele ausgelobten Preise selbst und in eigenem Namen zur Verfügung. Hierauf weist die RWR GmbH ausdrücklich im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels hin. RWR GmbH vertritt das Partnerunternehmen während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. In diesem Fällen RWR GmbH haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Partnerunternehmen gestifteten Preise und/ oder für die Insolvenz des Partnerunternehmens und die daraus resultierenden Folgen für die Gewinnspieldurchführung und Gewinnabwicklung. RWR GmbH wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet. Etwas anderes gilt nur soweit RWR GmbH selbst Sponsor des Preises ist oder im Rahmen des Gewinnspiels nicht ersichtlich wird, dass die Zurverfügungstellung des ausgelobten Gewinns durch einen Dritten erfolgt.
    2. Für Mängel von Sachpreisen die vom Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt werden, sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der RWR GmbH ausgeschlossen soweit der Mangel der RWR GmbH nicht bekannt war oder die RWR GmbH den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder nicht vorsätzlich herbeigeführt hat. Soweit vorhanden, tritt die RWR GmbH ihre Gewährleistungsansprüche gegen das Partnerunternehmen an den Gewinner ab, der diese Abtretung annimmt.
  6. Datenschutz
    1. Zweck der Speicherung
      1. RWR speichert Daten zum Zwecke der Ermittlung des oder der Gewinner/innen des jeweiligen Gewinnspiels. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zu diesem Zweck von der RWR GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden soweit dies für die Erfassung und Verarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels nach den Ziffern 1.1. und 1.2. dieser AGB erforderlich ist. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben soweit keine diesbezügliche Einwilligung erteilt wurde. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von der RWR GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Die Unternehmen können je nach Gewinn und Gewinnspiel variieren. Die Übermittlung der Daten erfolgt entsprechend auch an die jeweiligen Partnerunternehmen des Gewinnspiels, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Zu diesem Zweck ist das Partnerunternehmen berechtigt die Daten bis zum Ende der Abwicklung zu speichern. Sofern Sie Einzelheiten zu den Dienstleistern erfahren möchten, die ihre personenbezogenen Daten erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an post@radio-wellenrausch.de .
    2. Umfang der Speicherung
      1. Zum Zwecke der Gewinnermittlung speichern wir folgende Daten:
        • Name
        • Adresse
        • Telefonnummer (für Rückfragen)
        • E-Mail (für Rückfragen soweit Sie uns diese mitteilen)
        • Inhalt der Sprachkommunikation sofern das Gewinnspiel das Aufsprechen einer Lösung erfordert.
        • Die Verarbeitung und Erhebung der Daten ist zur Abwicklung  des Gewinnspiels zwingend erforderlich.
    3. Rechtsgrundlage
      1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO Die Verarbeitung ist rechtmäßig, da die Speicherung und Verarbeitung im Rahmen der Gewinnerziehung für die Erfüllung des Gewinnspielvertrages dessen Vertragspartei sie mit Ihrer Teilnahme werden, erforderlich ist.
    4. Speicherdauer
      1. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies zu Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist. Nachrichten mit falschen Antworten werden daher nach Durchsicht oder Anhören der Mitteilung gelöscht. Nach der Gewinnermittlung und Übermittlung des Gewinns werden die Daten der Teilnehmer/innen noch 6 Monate zum Zwecke von Rückfragen oder Rückabwicklungen aufbewahrt und dann gelöscht.
    5. Widerruf
      1. Sie können der Speicherung und Verarbeitung jederzeit widersprechen. 
  7.  Informationen
    1. RWR GmbH steht für Fragen und Informationen zu den Teilnahmebedingungen unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
    2. Per E-Mail: post@radio-wellenrausch.de; per Post: Radio Wellenrausch GmbH, Blankenseer Str. 101, 23562 Lübeck
    3. Per Telefon: 0451 40 70 92 0
  8. Sonstiges
    1. RWR GmbH ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN werden auf der Internetseite der RWR GmbH, www.radio-wellenrausch.de sowie teilweise im Teletext des jeweiligen Radiosenders veröffentlicht. Soweit die Möglichkeit der Einsichtnahme im Teletext besteht wird hierauf sowie auf die Fundstelle gesondert hingewiesen. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.
    2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen soweit dieser nicht unabdingbar gesetzlich eröffnet ist.
    3. Ergänzend zu den vorliegenden ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gelten – soweit vorhanden – die besonderen Teilnahmebedingungen des jeweiligen Gewinnspiels. Soweit spezifische Teilnahmebedingungen gelten, sind diese auf den Internetseiten der RWR GmbH einsehbar. (radio-wellenrausch.de).
    4. Im Rahmen der Gewinnauslobungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
    5. Außerhalb des Gewinnspiels werden potenzielle Teilnehmer niemals dazu aufgefordert, an einem Gewinnspiel der RWR GmbH teilzunehmen. Zugesandten Gewinnbenachrichtigungen oder Anrufe, die den Empfänger dazu auffordern, einen Gewinn durch Rückruf einer kostenpflichtigen Rufnummer (z.B. einer 0900-Rufnummer) zu bestätigen, werden nicht durch RWR GmbH durchgeführt.
    6. RWR GmbH kann ein Gewinnspiel bei sachlichem Grund vorzeitig beenden. Von dieser Möglichkeit kann RWR GmbH insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht zu gewährleisten ist. 
    7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Teilnahmebedingungen Radio Wellenrausch GmbH Februar 2024

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